1. Gegenstand des Vertrages und Vertragsbeginn
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der AutoSatz | Marketing & Medien und ihrer Eigenmarke Web&Print24, nachfolgend „AutoSatz“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von AutoSatz nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen AutoSatz und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4. AutoSatz erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing, Beratung, Coaching, Konzeptionierung, Planung, Gestaltung, Medienproduktion sowie sonstige Leistungen nach Absprache. Die detaillierten Beschreibungen der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen sowie deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen von AutoSatz direkt bzw. der Leistungsbeschreibungen der Angebotspakete aus den Webseiten von AutoSatz (webundprint24.de).
1.5. Ein Vertrag mit AutoSatz kommt durch die Unterschrift vor Ort (Digital oder auf Papiervertrag) oder durch die Bestätigung der Projektbeschreibung per Fax/E-Mail/Post oder durch Online-Bestellung und die jeweils anschließende Auftragsbestätigung durch AutoSatz zustande.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die Arbeit von AutoSatz und Vertragsbestandteil ist die vom Kunden per Fax/E-Mail/Post bestätigte Projektbeschreibung oder, im Falle einer Online-Bestellung, der zu den bestellten Produkten ausgewiesene Leistungsumfang zuzüglich etwaiger zusätzlicher mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Leistungsbestandteile.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen AutoSatz, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen AutoSatz resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Leistungsumfang
3.1. Die von AutoSatz zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Vertragsbestandteilen, sowie der in der Auftragsbestätigung beigefügten Preisbestandteilen.
3.2. Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird dessen von AutoSatz erstelltes Produkt von AutoSatz gemäß des gewählten Leistungsumfangs erstellt und – im Falle einer gebuchten Leistungsoption – aktualisiert und gepflegt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Änderungsaufkommen ab. Auch wenn Autosatz den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der Leistungspakete abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Leistungsumfangs vorgenommen werden kann, bei AutoSatz. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau eines Produkts ist nicht Teil der Serviceleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden.
3.3. Feedback und Änderungswünsche sind über das von AutoSatz bereitgestellte Projektportal, per E-Mail oder telefonisch zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht. Die Geschäftsräume von AutoSatz können nur nach vorheriger Terminabsprache besucht werden.
3.4. Gegenstand der Leistungspflichten von AutoSatz sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. AutoSatz-Web-sites werden gemäß der technisch und inhaltlich im Rahmen der angebotenen Leistungspakete abbildbaren Möglichkeiten für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden und ist nicht Teil des Leistungsumfangs. AutoSatz wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mindestens mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erbringen.
3.5. Die Verfügbarkeit der angebotenen Internet-Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von AutoSatz liegen.
3.6. AutoSatz ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der Computerdaten oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat AutoSatz dem Kunden Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur gemäß vorheriger Vereinbarung geändert und weiterbearbeitet werden.
4. Domain und E-Mail
4.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (“Endkürzel”) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Verga-bebedingungen der jeweiligen Organisation über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die -Domainrichtlinien.
4.2. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird AutoSatz im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. AutoSatz hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Nutzer beantragten Domains, soweit sie dem Nutzer zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Nutzer oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Nutzers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. AutoSatz ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber AutoSatz unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, AutoSatz unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von AutoSatz über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und AutoSatz das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt. AutoSatz ist berechtigt, die Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Nutzers aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber AutoSatz Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist AutoSatz berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Nutzers zu sperren. Der Nutzer muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Nutzer ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Nutzer die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache und Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
4.3. Sofern ein gebuchter AutoSatz-Tarif eine E-Mail-Funktionalität enthält, richten sich die Anzahl der E-Mail-Adressen, Speichergröße, maximale Empfangsgröße und Art des Zugangs zum E-Mail-Postfach nach der gebuchten Produktvariante. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (E-Mails, Forenbeiträge, Maillinglisten-Beiträge etc.) selbst verantwortlich.
5. Urheber- und Nutzungsrechte
5.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von AutoSatz im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung weltweit. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich bei AutoSatz.
5.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.3. AutoSatz darf die entwickelten Produkte angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen AutoSatz und Kunde ausgeschlossen werden.
5.4. Die Arbeiten von AutoSatz dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht AutoSatz vom Kunden ein zusätzliches Honorar von mindestens der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
5.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte ist honorarpflichtig und bedarf der Einwilligung von AutoSatz. Mehrfachnutzungen sind, soweit die Arbeiten von AutoSatz bei der erneuten Nutzung nicht verändert werden und soweit nicht durch Dritte genutzt, uneingeschränkt möglich.
5.6. Über den Umfang der Nutzung steht AutoSatz ein Auskunftsanspruch zu.
6. Vergütung
6.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
Bei Bestellungen über unsere Internet-Plattformen gilt die jeweils dort vereinbarte Regelung über das Zustandekommen des Vertrags. Für Verbraucher gilt die gesetzlich festgelegte Widerrufsregelung, jedoch nicht für Leistungen und Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht AutoSatz ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Mahnkosten und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Aufwendungen gehen zu Lasten des Kunden.
6.2. Im Falle eines Internet-Laufzeitvertrags (Website, Webshop) beginnt die Abrechnung der Gebühren mit Online-Stellung der Website, spätestens jedoch 2 Monate nach Vertragsbeginn im Voraus nach der mit dem Kunden vereinbarten Preis-, Zahlungs- und Laufzeitoption. Liegt das Verschulden für eine später als 2 Monate nach Vertragsbeginn erfolgte Online-Stellung bei AutoSatz, beginnt die Abrechnung der Gebühren mit dem tatsächlichen Termin der Online-Stellung. Die einmalige Einrichtungsgebühr ist mit Abschluss des Vertrages fällig.
6.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden AutoSatz alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und AutoSatz von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
6.4. Bestellungen, die nicht vollständig in Vorausleistung bezahlt worden sind, obwohl dies im Einzelfall Vertragsbedingung war, werden von AutoSatz nicht bearbeitet. Nach angemessener Wartezeit auf den (Rest-) Betrag der Zahlung werden eventuell angezahlte Beträge unter Abzug einer Bearbeitungspauschale von 25 EUR zurückgezahlt und der Auftrag storniert.
6.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Künstlersozialabgabe, Zölle oder auch sonstige nachträglich entstandenen Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
6.6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von AutoSatz sind sofort nach Rechnungserhalt, bis spätestens 2 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. AutoSatz behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
7.2. An Entwürfen und Werkzeichnungen werden nur Nutzrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
7.3. Die Originale sind daher in angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7.4. Die Zusendung und etwaige Rücksendungen der Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
8. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
8.1. Sonderleistungen, wie z.B. Korrekturlesen von Texten, werden nach bestem Wissen sorgfältig durchgeführt. Umarbeiten, Änderungen von Reinzeichnungen, vorbereitende Notwendigkeiten zur Auftragsabwicklung, Drucküberwachung etc. werden, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
8.2. Werden mehr Konzeptionen bzw. Entwürfe von Werbemitteln angefertigt als im Einzelfall vereinbart, so werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Anzahl der Entwürfe wird im Angebot festgehalten und bedarf eines ausführlichen Briefings des Kunden.
8.3. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere speziellen Materials, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
8.4. Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn diese mit dem Kunden vereinbart worden sind.
9. Zusatzleistungen Logos, Texte, Bilder/Grafiken, Schriften
9.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
9.2. Angebote von AutoSatz enthalten Bestimmungen über die vom Kunden bereitzustellende Qualität und Form von Logos, Texten, Schriften und Bildern/Grafiken. Stellt der Kunde entgegen der ursprünglichen vertraglichen Vereinbarung das Material nicht in einer für den jeweiligen Verwendungszweck geeigneten Qualität/Form zur Verfügung, kann AutoSatz den Mehraufwand zusätzlich in Rechnung stellen. Die Verwendung von kostenpflichtigen Schriftarten und Abbildungen/Fotos wird zum entsprechenden Bezugspreis gesondert berechnet.
10. Kennzeichnung
AutoSatz ist berechtigt, auf seinen Internet-Webseiten mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
11. Lieferfristen
11.1. Die Lieferverpflichtungen von AutoSatz sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung bzw. online gebracht worden sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust oder Verzögerung), gleich, mit welchen Medium übermittelt wird, trägt der Kunde.
11.2. Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflicht (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtheften ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von AutoSatz schriftlich bestätigt worden sind.
11.3. Durch Verzögerung auf Kundenseite kann eine fristgerechte Terminhaltung nicht mehr gewährleistet werden.
11.4. AutoSatz zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farb-, Bild-, Strich und Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von AutoSatz bestätigt worden ist.
11.5. Gerät AutoSatz mit Leistungen in Verzug, so ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden.
12. Geheimhaltungspflicht
12.1. AutoSatz verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben.
12.2. AutoSatz hat durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
12.3. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von AutoSatz, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
12.4. Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangswörter, Up- und Downloads, von AutoSatz während der Dauer des Vertrages gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Mit der Erhebung und Speicherung erklärt der Kunde sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt AutoSatz auch zur Beratung seiner Kunden, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Leistung. Der Kunde kann einer solchen Nutzung der Daten widersprechen. AutoSatz wird diese Daten ohne dessen Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder AutoSatz gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
13. Mitwirkung des Kunden
13.1. Der Kunde stellt AutoSatz alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von AutoSatz sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben, sofern es sich nicht um digitale Daten handelt.
13.2. Der Kunde sichert AutoSatz zu, für alle eingesandten Logos, Fotos, Bilder, Schriften, Skizzen, Texten und Audiomaterialien im Besitz der vollständigen und uneingeschränkten Nutzungsrechte zu sein und stellt AutoSatz von allen Urheberrechtsforderungen Dritter frei.
13.3. Aufträge mit offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßenden Inhalten werden nicht bearbeitet.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1. Von AutoSatz gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt, jedenfalls jedoch binnen drei Werktagen und in jedem Falle aber vor einer Weitergabe, zu prüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden.
14.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben.
14.3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch AutoSatz erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. AutoSatz ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei seiner Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt AutoSatz von Ansprüchen Dritter frei, wenn AutoSatz auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch AutoSatz beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet AutoSatz für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten hierfür der Kunde.
14.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit für Bild und Text.
14.5. Für die von Kunden freigegebene Entwürfe, Reinzeichnungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von AutoSatz.
14.6. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragsfähigkeit der Entwürfe haftet AutoSatz nicht.
14.7. AutoSatz übernimmt keine Haftung für die von Kunden gestellten Bilder, Daten und Schriften.
14.8. AutoSatz haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. AutoSatz haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
14.9. AutoSatz haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von AutoSatz wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag seitens AutoSatz, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von AutoSatz für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von AutoSatz nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
14.10. Soweit AutoSatz notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von AutoSatz. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit den gesetzlichen Vorschriften nichts entgegensteht.
14.11. Soweit für Druckprodukte keine anderen Qualitätsnormen vereinbart wurden, gelten die Normen der PSO (ProzessStandard Offsetdruck) zwischen dem Kunden und AutoSatz als vereinbart. Im Zweifel liegt keine Mangelhaftigkeit der Ware vor, wenn sich die Qualität innerhalb des Rahmens der PSO–Normen bewegt. Gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung in keinem Fall zur Neulieferung beziehungsweise Neuherstellung verpflichtet.
14.12. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet AutoSatz dem Kunden durch seine Leistungen nicht.
15. Verwertungsgesellschaften
15.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von AutoSatz verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese AutoSatz gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann je nach Absprache sofort oder auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
15.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
16. Leistungen Dritter
Von AutoSatz eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungsgehilfen- oder Verrichtungsgehilfen von AutoSatz.
17. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von AutoSatz angefertigt werden, verbleiben bei AutoSatz. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
AutoSatz schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
18. Vertragsdauer, Laufzeiten, Kündigungsfristen
18.1. Der Vertrag tritt mit fernmündlicher oder schriftlicher Bestellung in Kraft bzw., im Falle einer Bestellung über die Webseiten von AutoSatz, zu den dort mit dem Klicken des Bestellbuttons akzeptierten Bedingungen. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit bzw. für ein bestimmtes Projekt abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
18.2. Laufzeitverträge (Websites, Webshops) beginnen mit der Online-Schaltung, spätestens jedoch 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages. Eventuell zu Beginn gewährte Freimonate verschieben den Beginn der Grundlaufzeit entsprechend nach hinten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.
18.3 Entspricht AutoSatz dem Wunsch eines Kunden, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, so ist AutoSatz zur Geltendmachung des bis zum Beendigungszeitpunkts entstandenen Aufwands berechtigt (mindestens in Höhe der geltenden Einrichtungsgebühr zzgl. der bis zur Beendigung des Vertrags aufgelaufenen Gebühren).
19. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden vom Kunden und AutoSatz geteilt.
20. Schlussbestimmungen
20.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
20.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
20.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
20.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Bestellungen von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB der Firmensitz des Verkäufers in Neudrossenfeld.
20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
21. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Stand: 10/2019
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